Ihr Notar in Marbach am Neckar
Wir stehen Ihnen bei notariellen Angelegenheiten zuverlässig und neutral zur Seite.
Mit fachlicher Präzision, Erfahrung und persönlicher Beratung sorgen wir für rechtssichere Lösungen.
Notarielle Leistungen für Ihre rechtlichen Anliegen
Notarielle Beratung und Vertragsgestaltung sind in zahlreichen Lebens- und Unternehmenssituationen von zentraler Bedeutung. Wir begleiten Sie als neutrale juristische Experten von der ersten Beratung bis zur rechtssicheren Umsetzung. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Leistungen, die Sie bei uns in Anspruch nehmen können.
Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
13:00 – 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten sind nach Absprache natürlich möglich.
Bitte vereinbaren Sie möglichst vorab einen Termin. Dann ist gewährleistet, dass wir Ihr Anliegen optimal vorbereiten und bearbeiten können.
Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie zählt zu den wichtigsten rechtlichen Entscheidungen. Wir begleiten Sie bei Kaufverträgen, Grundschulden und Eigentumsübertragungen und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung von Anfang bis Ende.
Unternehmen
Von der Gründung bis zur Umstrukturierung: Notarielle Begleitung ist im Unternehmensrecht unerlässlich. Wir unterstützen Sie bei Gesellschaftsverträgen, Veränderungen im Gesellschafterkreis und weiteren rechtlich verbindlichen Maßnahmen.
Vererben
Eine klare Regelung des Nachlasses schafft Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen. Wir beraten Sie bei Testamenten, Erbverträgen und weiteren Gestaltungen, um Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten.
Schenken
Schenkungen können Vermögen sinnvoll und vorausschauend übertragen. Wir gestalten Schenkungsverträge rechtssicher und beraten Sie zu möglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen.
Familie
Familienrechtliche Regelungen erfordern besondere Sorgfalt und Ausgewogenheit. Ob Ehevertrag, Trennungsfolgenvereinbarung oder Adoption – wir sorgen für rechtlich klare und faire Lösungen.
Notfallvorsorge
Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, ist Vorsorge entscheidend. Wir unterstützen Sie bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen – rechtssicher und individuell abgestimmt.
Aktuelles
Die fortschreitende Digitalisierung des Notariats bietet Verbrauchern große Vorteile. Notarielle Angelegenheiten wie Beurkundungen und Beglaubigungen können auch online am Bildschirm gemeinsam mit dem Notar des Vertrauens erledigt werden. GmbH-Gründung und weitere Rechtsgeschäfte per Video Videobeurkundungen sparen Zeit und Aufwand. Die ...
Ein Unfall oder Herzinfarkt kann ganz unerwartet jeden treffen. Die Betroffenen sind dann unter Umständen nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig. Haben sie keine entsprechende Vorsorgevollmacht errichtet, besitzen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in diesen Fällen ein Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. ...
Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse und setzt damit uneingeschränktes Vertrauen zu der Person des Bevollmächtigten voraus. Doch was ist, wenn dieses Vertrauen plötzlich nicht mehr da ist? Widerruf der Vollmacht „Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen ...
Am 26. März lud die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zur diesjährigen Podiumsdiskussion nach Kiel. Unter dem Titel „Verzerrte Wahrnehmung der inneren Sicherheit“ diskutierten namhafte Experten über das Spannungsfeld zwischen tatsächlicher und gefühlter Kriminalität. Auf dem Podium saßen: Professor Dr. Thomas Feltes, Jurist ...
Viele Menschen verbinden einen Ehevertrag ausschließlich mit dem Gedanken an eine mögliche Trennung. Eine solche schriftliche Vereinbarung kann aber auch während einer glücklichen Ehe von Nutzen sein und für beide Partner Sicherheit schaffen. Sollte die Beziehung dennoch eines Tages enden, ...
Werden mehrere Personen Erben, gehört ihnen zunächst der gesamte Nachlass gemeinschaftlich. Alle Erben bilden die sogenannte Erbengemeinschaft. Handhabung und Abwicklung von Erbengemeinschaften werfen häufig Fragen auf. Notarinnen und Notare unterstützen dabei und beraten im Vorfeld, wie nicht funktionsfähige Erbengemeinschaften verhindert ...
Notariatsreform
Durch die Reform des staatlichen Notariats in Baden-Württemberg zum 01.01.2018 wurden auch alle Bezirksnotariate im Bottwartal aufgelöst. Die gerichtlichen Zuständigkeiten der staatlichen Notariate
- Notariat Marbach am Neckar (bisher zuständig für die Orte Marbach am Neckar, Rielingshausen, Affalterbach, Benningen und Erdmannhausen)
- Notariat Steinheim an der Murr (bisher zuständig für die Orte Steinheim, Murr, Höpfigheim und Kleinbottwar)
- Notariat Großbottwar (bisher zuständig für die Orte Großbottwar, Oberstenfeld, Winzerhausen sowie Hof und Lembach)
sind für Betreuungssachen auf das Amtsgericht Marbach, für Nachlasssachen auf das Amtsgericht Besigheim und für Grundbuchsachen auf das Amtsgericht Heilbronn – Grundbuchamt – übergegangen.
In gerichtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Amtsgerichte. Auch die Urkunden und Akten der staatlichen Notariate werden mittlerweile bei den Amtsgerichten verwahrt. Bei welchem Amtsgericht diese Unterlagen verwahrt werden, erfahren Sie unter https://www.notar.de/notarsuche/urkundensuche.